Persönliche Assistenz ist …
Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben, indem sie bestimmte Aufgaben an andere Personen delegieren. Das bedeutet, dass Persönliche Assistenz auf die persönlichen Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sein muss. Die KundInnen entscheiden darüber, welche Aufgaben von wem, wo, wann und wie übernommen werden.
Dabei entscheiden die KundInnen selbst:
WER die Persönliche Assistenz leistet
WO die Persönliche Assistenz geleistet wird
WANN die persönliche Assistenz geleistet wird
WIE die Persönliche Assistenz geleistet wird
In der Praxis bedeutet das für Menschen mit Behinderung z.B.: ich kann bestimmen wann ich schlafen gehen will und wann ich aufstehe, ich kann mit einer Person meiner Wahl auf die Toilette gehen, ich kann essen was und wann ich will, ich entscheide welche Personen für mich arbeiten, etc.
Persönliche Assistenz bedeutet die Umverteilung der Macht von Institutionen zu den Betroffenen.
Kompetenzen
Notwendige Kompetenzen für ein Selbstbestimmtes Leben mit Persönlicher Assistenz:
Anleitungskompetenz:
KundInnen sagen wie die Persönliche Assistenz zu verrichten ist. Sie lernen die Persönlichen AssistentInnen selbst für die benötigten Hilfeleistungen an. Sie wissen am besten, welche Assistenzleistungen sie in welchem Umfang benötigen. Sie sind ExpertInnen in eigenen Sachen.
Raumkompetenz:
KundInnen bestimmen wo Persönliche Assistenz erfolgt, an welchem Ort die Assistenz erbracht wird (z. B. in der eigenen Wohnung, am Urlaubsort, am Arbeitsplatz, bei Besuchen bei FreundInnen und Familienangehörigen).
Organisationskompetenz:
KundInnen legen Zeiten fest wann Assistenz erfolgt, der Dienstplan wird nach dem Tagesablauf, den Notwendigkeiten und Lebensstil der KundInnen eingeteilt.
Personalkompetenz:
KundInnen bestimmen wer Persönliche Assistenz leistet, sie wählen Persönliche AssistentInnen aus.
Finanzkompetenz:
KundInnen bestimmen Zahlungsmodalitäten und kontrollieren die Verwendung der ihnen zustehenden Finanzmittel, wie z.B. Leistungen aus dem Bundespflegegeldgesetz.