Persönliche AssistentInnen unter sich
05.02.2012 14:09 von Heinz Grabher
Am 26. Jänner trafen sich zehn Persönliche AssistentInnen im Reiz Büro in Dornbirn zum Erfahrungsaustausch. Einig waren sich alle über die Merkmale einer „idealen Persönlichen AssistenzPersönliche Assistenz ist Hilfestellung, bei der der/die Betroffene bestimmt, wer, wann, wie, wo und wieviel unterstützt.“: gutes Einfühlungsvermögen, ausgeprägtes Rollenverständnis und auch die Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
Es gibt viele Fähigkeiten, die von einer „idealen Persönlichen AssistenzPersönliche Assistenz ist Hilfestellung, bei der der/die Betroffene bestimmt, wer, wann, wie, wo und wieviel unterstützt.“ verlangt werden. Doch nicht jede/r AssistentIn kann alle Kriterien erfüllen und muss sie auch nicht erfüllen. Denn jeder Mensch mit Behinderung braucht eine individuell gestaltete Persönliche AssistenzPersönliche Assistenz ist Hilfestellung, bei der der/die Betroffene bestimmt, wer, wann, wie, wo und wieviel unterstützt., die sich an seinem Bedürfnis orientiert und die er selbst definiert.
Ein offizielles Berufsbild wie für Pflegepersonal gibt es zwar noch nicht, jedoch sind die Tätigkeiten einer/s Persönlichen Assistentin/en von der Selbstbestimmt Leben Bewegung definiert worden. Wichtigstes Merkmal des Arbeitsverhältnisses eines/r Persönlichen AssistentIn ist die Machtverteilung: Die Verantwortung der Tätigkeit liegt beim Mensch mit Behinderung, der die Persönliche AssistenzPersönliche Assistenz ist Hilfestellung, bei der der/die Betroffene bestimmt, wer, wann, wie, wo und wieviel unterstützt. anleitet.
Dies ist ein wichtiger Punkt. Dabei müssen die Rollenbilder klar, das Machtverhältnis eindeutig definiert sein. Wenn die Persönliche AssistenzPersönliche Assistenz ist Hilfestellung, bei der der/die Betroffene bestimmt, wer, wann, wie, wo und wieviel unterstützt. länger durchgeführt wird, kommt es oft zu einer Rollenvermischung. Bin ich nun Persönlicher Assistent, Kollege oder Freund? Das führt oft zu Konflikten.
Eine gute Hilfe bei der Ausübung der Persönlichen AssistenzPersönliche Assistenz ist Hilfestellung, bei der der/die Betroffene bestimmt, wer, wann, wie, wo und wieviel unterstützt. ist, „sich selbst zuhause zu lassen“ wie es eine Teilnehmerin formulierte. Es ist wichtig, die eigenen Bedürfnisse, Vorlieben und den eigenen Geschmack zurückzunehmen. Die zählen bei der Ausübung der Persönlichen AssistenzPersönliche Assistenz ist Hilfestellung, bei der der/die Betroffene bestimmt, wer, wann, wie, wo und wieviel unterstützt. nicht. Ein/e gute/r AssistentIn mischt sich nicht in die Lebensführung ihres/seines Chefs ein.
Und gibt es Situationen, bei denen die/der Persönliche AssistentIn die Verantwortung übernehmen muss? Nein. Das kann nicht sein, da die Machtverteilung durch das Arbeitsverhältnis eindeutig definiert ist: die Verantwortung trägt der Mensch mit Behinderung. Dabei gehen wir davon aus, dass die/der ArbeitgeberIn die Menschenrechte einhält.
Manchmal kommt jeder Mensch an seine persönlichen Grenzen, auch Persönliche AssistentInnen. Im Idealfall muss jeder seine Grenzen formulieren und dem Arbeitgeber mitteilen, bevor die Tätigkeit ausgeführt wird.
Reden ist Gold. Unsicherheiten oder Unklarheiten sollten ausgesprochen werden. Immer wieder hinschauen, reflektieren, fragen und darüber reden hilft Konflikte zu vermeiden und zu lösen.











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