Eine Benachteiligung auf hoher See

von Heinz Grabher

Auf dem Fahrraddeck der MS Vorarlberg. Quelle: http://www.bodenseeschifffahrt.at/fahrrad
Auf dem Fahrraddeck der MS Vorarlberg. Quelle: http://www.bodenseeschifffahrt.at/fahrrad

„Du Papa, wie kommt der Mann im Rollstuhl zum Clown Pompo ins Oberdeck hinauf?“ Der Papa zögert kurz, dann ein Geistesblitz und er findet eine Antwort für seine Tochter: „Der Mann, der will gar nicht nach oben.“ Und damit ist die Tochter ein bisschen zufrieden und der Papa sehr. Nur der Mann im Rollstuhl gar nicht, denn der muss auf dem Fahrraddeck bleiben. Auf dem Schiff „MS Vorarlberg“ gibt es nämlich keinen Lift - weder für Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderung oder Rollstuhlfahrer.

Die Familie Zischg aus Dornbirn – Papa Reinhard, Mama Silvia und der dreijährige Noah – wollte am 9. Mai zu Christi Himmelfahrt den Schiffletag genießen und stieg in Bregenz auf das Schiff MS Vorarlberg. Der Familien-Schiffletag wird seit drei Jahren in Kooperation von Vorarlberg Lines-Bodenseeschifffahrt, dem Vorarlberger Familienpass sowie dem Familienverband organisiert.

„Im Mittel- und Oberdeck bietet sich sowohl im Inneren als auch im Freien ausreichend Platz um die Fahrt bei besetzter Gastronomie zu genießen“, heißt es im Bericht der Vorarlberg Lines-Bodenseeschifffahrt. Auf dem Fahrraddeck des Schiffes war allerdings Endstation für Reinhard Zischg, der zur Fortbewegung einen Rollstuhl benützen muss.

Dabei haben sie sich auf diesen Tag richtig gefreut! So sollte er aussehen, der gemeinsame Familienausflug: Den Auftritt von Clown Pompo bestaunen alle drei gemeinsam, applaudieren ihm und lachen über seine Späße. Dann sitzen sie zusammen an einem Tisch für ein gemütliches Essen und ein erfrischendes Trinken. Und während Mama Silvia mal entspannt, steht Papa Reinhard mit Noah in der Warteschlange zum Kinderschminken. Eine Familienidylle, die leider nicht möglich war – weil ein Lift fehlt.

„Wir haben einen Mitarbeiter der Schiffscrew gefragt, ob es die Möglichkeit gibt, einen Tisch zu organisieren, damit wir wenigstens gemeinsam essen können“, berichtet Reinhard Zischg. Der Mitarbeiter müsse das zuerst abklären „aber die Tische sind jetzt eh alle besetzt“, war die Antwort. Und Tisch gab es dann keinen im Fahrraddeck.

Ob es die Möglichkeit gäbe einen Stuhl vom Oberdeck herunterzutragen, wollte Silvia Zischg wissen – damit sie eine Sitzgelegenheit hat, um mit dem Kind, beim Mann, als Familie zusammenzusitzen. „Ja, sie können einen Stuhl vom Oberdeck herunterholen“, war die Antwort und damit war die Situation für den Mitarbeiter des Schiffes gelöst.

Für die Familie Zischg allerdings war der Ausflug nicht so ein Genuss. Sohn Noah ging mit Mama Silvia auf das Oberdeck zu Clown Pompo. Papa Reinhard war im Fahrraddeck ausgesperrt. Auch ein gemütliches Essen und Trinken an einem Tisch im Mitteldeck war nicht möglich.

Reinhard Zischg fühlt sich bei diesem Ausflug durch seine Behinderung benachteiligt. Eine Benachteiligung auf Grund einer Behinderung ist jedoch gesetzlich verboten: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, steht im Artikel 7, Absatz 1 der Österreichischen Bundesverfassung.

Zur Beseitigung dieser Benachteiligung strebt Reinhard Zischg nun ein Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt an.

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