Dialog mit Erwin Buchinger

von Heinz Grabher

Erwin Buchinger mit VertreterInnen von Reiz-Selbstbestimmt Leben und People First-Mensch Zuerst Vorarlberg.
Erwin Buchinger mit VertreterInnen von Reiz-Selbstbestimmt Leben und People First-Mensch Zuerst Vorarlberg.

Erwin Buchinger, Österreichs Bundesanwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, besuchte am 26. August die Selbstbestimmt Leben Bewegung in Vorarlberg und stellte sich den Fragen von Reiz sowie People First-Mensch Zuerst Vorarlberg.

Nach einer Vorstellungsrunde erklärt Buchinger seine Aufgaben und Möglichkeiten als Behindertenanwalt. „Der Vorteil an diesem Amt: ich bin weisungsungebunden. Ich unterstütze und berate Menschen mit Behinderungen, die sich diskriminiert fühlen. In Gleichstellungs- und Öffentlichkeitsarbeit sehe ich meine Hauptaufgaben.“ Deshalb meldet er sich häufig zu tagesaktuellen Themen zu Wort, wie z.B. den Sonder­schu­len. Er ist vertreten in der ExpertInnenrunde bei unserer Veranstaltung am 11. November „Die Abschaffung der Sonderschulen“.

Als Höhepunkt in seiner Zeit als Sozialminister, nennt er die Mitwirkung bei der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. „Ich habe am 30. März 2007 als Sozialminister für Österreich unterzeichnet und wir waren das erste Land, das die Konvention unterschrieben hat“, freut sich Buchinger. Die Ratifizierung der Konvention dauerte dann allerdings bis 26. September 2008 und in Kraft trat sie einen Monat später.

„Viele Verantwortliche kennen die Bestimmungen der Konvention noch nicht. Die Betroffenen müssen sich regen und auf die Umsetzung der Konvention beharren. Immer wieder“, empfiehlt Buchinger. Er regt an, Kontakt aufzunehmen mit den Vertretern im Landes- und Bundesparlament und immer wieder nachzufragen, was geschehen ist und aufmerksam zu machen was noch geschehen sollte.

Einklagbar ist die UN-Konvention nicht direkt. Österreich muss jedoch alle zwei Jahre einen Bericht über die Umsetzung an die UN nach Genf schicken. Dazu gibt es noch einen sogenannten Schattenbericht von den Betroffenen und einen Bericht des Monitoringausschusses. Am 26. Oktober 2010 ist der erste Bericht fällig. Sabrina Nitz erhält noch eine Anfrage der ÖAR (Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation), damit Reiz und Mensch Zuerst eine Stellungnahme abgeben können.

Österreich hat laut Buchinger zwei Dinge erledigt: Die Novellierung der Pflegestufungsverordnung für psychisch beeinträchtigte Personen und das neue ORF-Gesetz, in dem die Untertitelung und der Einsatz der Gebärdensprache alljährlich signifikant erhöht wird. Buchingers Kommentar dazu: „Das ist nicht nix, aber es ist dürftig.“

Persönliche Assistenz ist für Buchinger „ein ganz wichtiges Instrument, um das Recht auf selbstbestimmtes Leben, auf Inklusion, auf volle Teilhabe in der Gesellschaft auch umzusetzen. Und es sollte mit Rechtsanspruch ausgestattet werden, das unterstütze ich ausdrücklich.“ Er meint auch, dass Persönliche Assistenz weiter an Bedeutung gewinnen wird. Er wird sich einsetzen, dass PA für alle Pflegestufen möglich wird.

Für People First gibt es in Österreich viel zu wenige Gesetzestexte in Leichter Sprache. Buchinger verspricht in seinem Jahresbericht darauf hinzuweisen und bittet gleichzeitig um die Hilfe der Betroffenen: „Zusammenarbeit ist wichtig. Es wird in der nächsten Zeit einige Widerstände geben, die wir gemeinsam besser bewältigen können.“

Zum Schluss gab es noch ein großes Lob für den Bundesbehindertenanwalt: „Es sollte in jedem Bundesland einen Buchinger geben“, meinte Daniela Grabher von People First. In fünf Bundesländern gibt es einen Landesbehindertenanwalt. Vorarlberg ist nicht dabei.

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