Bitte Nachbessern

von Heinz Grabher

Auf einem Schild steht "Betreten für Unbefugte verboten". Und auf einem Geländer "Vorsicht Rutschgefahr". Im Hintergrund Wasser, Boote, ein Steg und Rettungsreifen.
Auf einem Schild steht "Betreten für Unbefugte verboten". Und auf einem Geländer "Vorsicht Rutschgefahr". Im Hintergrund Wasser, Boote, ein Steg und Rettungsreifen.

Der Klagsverband fordert in einer Stellungnahme zur Novelle des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetzes dringend notwendige Nachbesserungen. „Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention, Durchsetzung der Ansprüche bei Diskriminierung bei der Stellenbewerbung und Höhe des Schadenersatzes sind Schwachpunkte“, schreibt der Klagsverband in seiner Presseaussendung.

Wer vom Land Vorarlberg oder den Gemeinden als Dienstgeber oder beim Zugang zu einer Leistung des Landes oder der Gemeinden diskriminiert wird, kann nach dem Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz (ADG) sein Recht auf Gleichbehandlung einklagen. Dieses Gesetz soll nun nach 2008 und 2012 ein weiteres Mal novelliert werden.

Der Klagsverband sieht im vorliegenden Novellierungsentwurf besonders für Menschen mit Behinderungen und für alle, die sich bei Stellenbewerbungen diskriminiert fühlen, aber keine Verbesserungen.

Unter anderem fordert er, „dass besonders bei den Anforderungen, die eine Monitoringstelle zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen sollte, dringend nachgebessert werden muss.“

Obmann Andreas Guth ist schon neugierig, „ob vom Land genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um eine vernünftige Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention in Vorarlberg zu gewährleisten. Sonst ist es schade um jeden Euro, sollte es nur eine Alibi-Monitoring-Stellle sein.“

Vertreter von Reiz sind von der Landesvolksanwältin Mag. Gabriele Strele zu einem Gespräch über die Errichtung einer Landesmonitorinstelle zur Umsetzung der UN-Konvention eingeladen worden. Dort werden sie die Empfehlungen des Klagsverbandes ebenfalls vorbringen.

Presseaussendung des Klagsverbands

Stellungnahme des Klagsverbands zum Vorarlberger ADG


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