Recht und Sex und Behinderung

Sexualbegleitung wird oft als Prostitution gesehen und Prostitution ist in Vorarlberg ein Tabu. Als Schritt zur Enttabuisierung der Sexualbegleitung trifft sich die VISS – Vorarlberger Initiative Selbstbestimmter Sexualität am 30. September 2010, 19:00 Uhr im Gasthof Krone in Dornbirn und versucht mit Hilfe der Richterin Claudia Egger vom Landesgericht Feldkirch den rechtlichen Rahmen der Sexualbegleitung in Vorarlberg abzustecken. Interessenten sind herzlich willkommen!

Kuppelei ist in Österreich verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Das schreckt viele MitarbeiterInnen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ab, eine Sexualbegleitung zu vermitteln.

Prostitution ist in Vorarlberg gestattet – jedoch nur in Bordellen. Es scheut sich aber jede Gemeinde in Vorarlberg einen Standort für ein Bordell zu genehmigen. Also ist die Prostitution auf legalem Weg in Vorarlberg nicht möglich.

Wir versuchen folgende Themen zu erörtern:
Gesetzeslage im Bereich Sexualbegleitung – Prostitution
Kuppelei – Begriffsbestimmung und Interpretationen
Wir versuchen folgende Fragen zu beantworten:
Welche Schritte können zu einer Gesetzesänderung führen?
Ist eine Ausbildung für SexualbegleiterInnen in Vorarlberg möglich?
Wann ist Berührung Missbrauch?
Gibt es einen Schutz für SexualbegleiterInnen?

„Rechtliche Voraussetzungen für Sexualbegleitung in Vorarlberg“

30. September
19:00 Uhr
Gasthof Krone, Dornbirn

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