Video-Konferenz mit Alpha Nova in Graz
von Heinz Grabher
Am 03. Februar knisterten die Internetleitungen heiß zwischen Dornbirn und Graz durch das WWWeb. Reiz organisierte erstmals eine Videokonferenz. Konferenzpartner waren Doris Krottmayer, Thomas Mossier und Anita Harb von der Fachstelle.hautnah der Firma Alpha Nova in Graz. Das Thema: Strategien zur Umsetzung einer Ausbildung zur/m SexualbegleiterIn in Vorarlberg.
„Wenn wir nicht nach Graz fahren können und unsere Gesprächspartner keine Zeit für einen Ausflug nach Vorarlberg finden, dann eröffnen wir eben einen virtuellen Konferenzraum“, kommentierte EDV-Administrator Andreas Guth die Eröffnung der ersten Videokonferenz von Reiz. Der Ton war glasklar, das Bild ruckelte manchmal, die Gesprächsteilnehmer Andreas Guth, Angela Kreil und Reinhard Zischg flatterten aufgeregt.
Andreas Guth macht auf die gegenwärtige Aktualität des Themas aufmerksam: eine Sexualbegleiterin in Vorarlberg hat mit ihrer Arbeit aufgehört – es gibt sehr viele Anfragen bei Reiz nach Sexualbegleitung.
Doris Krottmayer gibt uns als erstes einen kleinen geschichtlichen Überblick in die Gründung der Fachstelle hautnah bei Alpha Nova. Sie ist Ärztin der Allgemeinmedizin, systemische Beraterin und seit Beginn der Beratungsstelle 1995 in Graz dabei. Im Laufe der Zeit überlegten die MitarbeiterInnen, wie Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung in der Steiermark angeboten werden kann. „Wir hatten das Glück, dass sich ein Landesrat für unsere Idee begeisterte und uns politisch unterstützte, und dass die Institution „Alpha Nova“ uns den Auftrag gab, die Möglichkeiten für das Land Steiermark auszuloten.
2006 startete das Projekt. „Wir stellten das Projekt auf eine breite Basis – richteten viele Arbeitsgruppen ein, die fast ein Jahr lang die Möglichkeiten durchdachte. Als Ergebnis war der Wunsch aller Arbeitsgruppen die Einrichtung einer eigenen Dienstleistungsstelle“, so Thomas Mossier. Im November 2007 wurde das Ergebnis bei einem Symposion präsentiert.
Auch in der Steiermark gibt es mit der gesetzlichen Lage einen Konflikt. Sexualbegleitung fällt unter das Prostitutionsgesetz. Damit es weniger Probleme mit dem Gesetz gibt, wurde bei der „Libida-Sexualbelgeitung“ Geschlechts- und Oralverkehr aus genommen. Ein gewisser Graubereich bleibt allerdings, da auch die Berührung einer nackten Brust unter das Prostitutionsgesetz fällt. Durch die Unterstützung des Landesrates wurde beschlossen, das Projekt zu starten und dann die Gesetzeslage zu ändern. Die gesetzliche Regelung ist noch in Ausarbeitung – ein Unterausschuss ist damit beschäftigt.
Im Frühjahr 2008 gab es die erste Ausschreibung zur Ausbildung einer/s Sexualbegleiterin/s. Im Herbst 2008 startete der Kurs mit zehn Personen. Die offizielle Eröffnung der Fachstelle.hautnah war im Mai 2009.
Die SexualbegleiterInnen schließen eine Kooperationsvereinbarung mit Alpha Nova ab und dürfen dann als „Libida-SexualbegleiterInnen“ selbständig tätig werden. „Libida Sexualbegleitung“ ist eine geschützte Marke.
In den östlichen Bundesländern Österreichs gibt es Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung. Reiz setzt sich ein, dass Sexualbegleitung auch in Vorarlberg möglich ist. Der Vorstand von Reiz hat beschlossen ein konkretes Projekt auszuarbeiten und dieses beim Land Vorarlberg einzureichen. Es soll keine Sexualbegleitung direkt finanziert werden, sondern die Organisation eines Lehrganges, die Beratungsstelle, Qualitätssicherung, Seminare zum Thema Sexualität für Menschen mit Behinderung, etc. gewährleistet werden.