Sommerreiz mit Politik

von Heinz Grabher

Obmann Andreas Guth bei der Eröffnungsrede. Reinhard Zischg übersetzt. Marianne Schulze lacht fröhlich. Auf dem Kopfsteinpflaster reflektiert die Sonne.
Obmann Andreas Guth bei der Eröffnungsrede. Reinhard Zischg übersetzt. Marianne Schulze lacht fröhlich. Auf dem Kopfsteinpflaster reflektiert die Sonne.

Marianne Schulze, die Leiterin des Monitoringausschuss in Österreich und Reinhard Zischg kommentierten beim Sommerreizfest am 27. Juni die Antworten der Politiker auf behindertenpolitische Fragen. Eine Zusammenfassung.

Obmann Andreas Guth bedankte sich bei den Parteien für die sicher nicht leichte Beantwortung der detaillierten Fragen. Für die kommentierte Präsentation auf der Bühne beim Sommerreizfest wählten die ReizlerInnen folgende Antworten aus dem Fragenkatalog: 1. Persönliche Assistenz und 6. Monitoringausschuss in Vorarlberg.

„Es war bei vielen Antworten der Einfluss der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung erkennbar“, meinten Marianne Schulze und Reinhard Zischg anerkennend.

Allerdings gibt es auch „blinde Flecken“, die immer wieder zu hören sind. So stellten Schulze und Zischg mehrmals fest, dass manche Parteien das Selbstbestimmte Leben auf ein „möglichst“ Selbstbestimmtes Leben reduzierten. Oder eine Partei ist „grundsätzlich“ für die Verwirklichung eines Selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderung. „Die Antwort gefällt mir so nicht“, bemängelte Zischg, „denn das Wort ‚grundsätzlich‘ zieht meistens ein einschränkendes ‚aber‘ nach sich.“

Eine Partei hätte gerne ein „eigenes“ Konzept zur Persönlichen Assistenz in Vorarlberg umgesetzt, allerdings ohne Partizipation der SelbstvertreterInnen nach den verpflichtenden Vorgaben der Konvention, die fordern, dass SelbstvertreterInnen bei Entscheidungsprozessen über ihre Belange von Beginn an beteiligt werden. Und nachdem Reiz wichtige Punkte der Selbstbestimmt Leben Bewegung Österreichs hinein reklamieren wollte, wurde die Verwirklichung des Konzeptes verschoben. Ohne Auseinandersetzung mit den SelbstvertreterInnen über die Inhalte. „Das widerspricht der UN-Konvention“, waren sich Kommentatorin und Kommentator einig.

Dass die Auseinandersetzung mit der UN-Konvention keine leichte Sache ist, zeigten die Antworten auf die Frage 6. zur Errichtung eines Monitoringausschusses in Vorarlberg.

Eine Partei verwechselte den Monitoringausschuss mit der Überprüfung von Einrichtungen durch die Antidiskriminierungsstellen. Eine Partei meint, die Vorgaben der UN-Konvention sind erfüllt, wenn die Landesvolksanwaltschaft die Aufgabe übernimmt. „Das ist nicht im Sinne der UN-Konvention, dass der Monitoringausschuss an eine bestehende Landeseinrichtung übertragen wird“, ist Zischg überzeugt.

Und wenn eine Partei erwähnt, dass es in Vorarlberg einen Monitoringausschuss geben muss „angelehnt an den Bundesmonitoringausschuss“, dann gibt Marianne Schulze zu bedenken, dass der Bundesmonitoringausschuss derzeit mit viel zu wenig finanziellen Ressourcen ausgestattet ist!

Anschließend servierte Reiz den Gästen kühle Getränke und leckeren Grillspeisen. Für das junge Publikum gab’s Kinderschminken und fliegende Luftballons.

Hier kann man in den Antworten der Parteien schmökern.


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