Persönliche Assistenz Infoabend

von Heinz Grabher

Seminarraum in der Krone. Süleyman Kurt lacht im Vordergrund in die Kamera. Dahinter die Seminarteilnehmerinnen auf Stühlen in Erwartung der Präsentation auf der Leinwand.
Seminarraum in der Krone. Süleyman Kurt lacht im Vordergrund in die Kamera. Dahinter die Seminarteilnehmerinnen auf Stühlen in Erwartung der Präsentation auf der Leinwand.

„Selbstbestimmung bedeutet, den eigenen Lebensrhythmus zu leben“, weiß Sabrina Nitz, „und Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu führen.“ Wie das funktionieren kann, darüber referierten Sabrina Nitz und Elisabeth Ha beim PA-Infoabend im Hotel Krone in Dornbirn.

Die verschiedenen Statements von Menschen mit Behinderung und deren Persönlichen AssistentInnen zeigten die Kernideen der Persönlichen Assistenz auf. Hier eine kleine Auswahl:

„Persönliche Assistenz bedeutet für mich, die Meinung des Assistenz-Nehmers zuzulassen, obwohl ich manchmal eine andere Meinung habe…“

„Selbstbestimmung heißt für mich, dass ich Dinge mache, weil ich sie machen will. Ohne jemandem Rechenschaft ablegen zu müssen, warum. Es bedeutet für mich auch einen Spleen ausleben zu können, ohne maßgeregelt zu werden; auch nicht von meinem Persönlichen Assistenten…“

„Manchmal habe ich das Bedürfnis nach Geselligkeit. Aber das ist nicht die Aufgabe des Persönlichen Assistenten!...“

„Was ich auf Grund meiner Behinderung nicht machen kann, kann ich mit Hilfe der Persönlichen Assistenz. Ich delegiere diese Aufgaben an meine Persönlichen AssistentInnen….“

Die interessierten AssistentInnen diskutierten stark die rechtliche Situation bei Unfällen. Die Selbstbestimmt Leben Bewegung geht davon aus, dass die Verantwortung der Handlungen beim Menschen mit Behinderung liegt, der ja die Persönliche Assistenz auch anleitet. Anleitungskompetenz gehört zu den Grundkompetenzen, die für den Einsatz der Persönlichen Assistenz notwendig ist. Reinhard Zischg rät, „bei Gefahr von Fremd- oder Selbstschädigung sollte der Assistent nach dem normalen gesunden Menschenverstand einschreiten.“

Ein anderes Problem liegt beim Einsatz von Persönlicher Assistenz für sogenannte pflegerische Tätigkeiten. Auch hier geht die Selbstbestimmt Leben Bewegung davon aus, dass die Verantwortung der Handlungen beim Menschen mit Behinderung liegt. Das Gesetz (§50b Abs. 3 ÄrzteG) sieht vor, dass gewisse pflegerische Tätigkeiten an Persönliche Assistenz übertragen werden kann. Diese Delegation darf nur nach Anleitung des Arztes bzw. einen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen.

Wichtig ist in jedem Falle die Kommunikation zwischen Assistenznehmer und Assistenzgeber, bevor der Assistenzdienst startet. Jeder muss für sich klären, was er bereit ist zu tun und wo seine Grenzen sind. „Wobei zu erwähnen ist, dass Persönliche Assistenz eine Dienstleistung ist, bei der pflegerische Tätigkeiten vorkommen können, jedoch nicht die Regel sind“, so Sabrina Nitz.

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