Mut zur Schlichtung

von Heinz Grabher

Der Referent kniet mit einem Bein am Boden und schüttelt die Hand des Moderators, der im Rollstuhl sitzt. Beide schauen lächelnd zum Kameramann. Im Hintergrund zwei große Gemälde an der Wand.
Der Referent kniet mit einem Bein am Boden und schüttelt die Hand des Moderators, der im Rollstuhl sitzt. Beide schauen lächelnd zum Kameramann. Im Hintergrund zwei große Gemälde an der Wand.

In Vorarlberg gibt es kaum Schlichtungen. Das hat verschiedene Gründe: Manche Benachteiligungen werden nicht wahrgenommen. Manchmal fehlt der Mut auf die Benachteiligung aufmerksam zu machen. Manchmal fehlt die Energie die Benachteiligung zu bekämpfen. Reiz bietet hier  seine Dienste an.

Beim Reiz-Thema „Die Schlichtung“ am 11. Oktober in Bregenz zeigte Peter Ammann, Leiter des Bundessozialamtes der Landesstelle Vorarlberg, wie eine Schlichtung funktioniert und verläuft. „Sobald ein Mensch sich benachteiligt fühlt, soll und kann er sich beim Bundessozialamt melden“, so Peter Ammann. „Die Benachteiligung muss der Betroffene glaubhaft machen, während die Gegenpartei die Diskriminierung beseitigen oder beweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt.“

Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich noch nicht lange gesetzlich verboten. Erst seit 1997 steht im Artikel 7 Absatz 1 der Österreichischen Bundesverfassung (Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich) der Zusatz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich werden in Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, Gleichbehandlungsgesetz und auf Länderebene dem Chancengesetz zusammengefasst. Das Gesetz ist weit gefasst. Das hat den Vorteil, dass auch Eltern, Angehörige, Verwandte von Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden dürfen: z.B. als Zeugen, Unterstützer, AssistentInnen.

Seit 2006 gibt es nun die Möglichkeit Schlichtungen anzustreben. In Vorarlberg hat es seither nur 16 Schlichtungsverfahren gegeben. Obmann Reinhard Zischg ruft die Anwesenden VertreterInnen von VBSV, ÖZIV und Reiz auf, genauer auf das Ländle hinzuschauen und im Falle von Benachteiligungen mutig zu sein und Schlichtungen anzustreben.

„Es dauert manchmal lange, bis die Politiker auf Gesetzesänderungen reagieren. Wir als betroffene Staatsbürger müssen unser Recht einfordern“, appelliert Zischg an die Anwesenden. Auch Peter Ammann sieht es so: „Die Gesetzlichen Grundlagen sind da, die Menschen vollziehen die Gesetze jedoch je nach Laune - oder Druck.“

Reinhard Zischg ladet alle Betroffenen ein sich Rat und Tat im Reiz Büro zu holen, sobald sich jemand benachteiligt fühlt.

Beispiele zu Schlichtungen können auf folgenden Seiten studiert werden:

Bundessozialamt

Klagsverband

Bizeps

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