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von Heinz Grabher

Der Klagsverband hat einen Entwurf der Vorarlberger Landesregierung zur Novelle des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) begutachtet. Die Regelungen zur Barrierefreiheit und die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden dabei vernachlässigt, findet der Klagsverband.
„Dieser Entwurf ermöglicht dem Land und den Gemeinden, die Beseitigung von Barrieren endlos hinauszuschieben“, kritisiert Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands. „Die Verpflichtung aus Artikel 33 der Behindertenrechtskonvention, einen unabhängigen Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung der Konvention einzusetzen, wird völlig ignoriert.“
Der Klagsverband fordert von der Vorarlberger Landesregierung wenigstens dieselbe Zielsetzung bei den Übergangsfristen für die Beseitigung von Barrieren, wie das Behindertengleichstellungsgesetz, nämlich den 31. Dezember 2015.
Außerdem soll zur Überwachung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ein unabhängiger Monitoringausschuss eingesetzt werden, in dem auch Betroffene vertreten sind.
Reiz Obmann Daniel Kolb hofft auf eine Nachbesserung der Novelle: „Wir unterstützen die Forderungen des Klagsverbands voll und ganz und freuen uns schon jetzt auf die Beteiligung Betroffener an den zukünftigen Entwicklungsprozessen im Ländle.“
Originalartikel des Klagsverbandes mit Stellungnahmen
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